4.4. 4.4.1. Soweit der Beschuldigte vorbringt, mangels Vorlage eines Kalibrierungsund Wartungsprotokolls sei nicht ersichtlich, ob eine Manipulation am Messgerät vorgenommen worden und somit nicht nachvollziehbar sei, in welchem Zustand sich das Messmittel am 2. September 2023 befunden habe, ist er nicht zu hören. - 10 -