oder ihnen zugekommenes Material zurückbehalten, das einen Bezug zur Sache hat. Die Dokumentationspflicht gilt auf allen Verfahrensstufen, also auch bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren (Urteile des Bundesgerichts 6B_1135/2022 vom 21. September 2023 E. 3.2.1; 7B_1/2021 vom 10. Juli 2023 E. 3.3.2; je mit Hinweisen).