1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Strafverfahren betreffend den Vorwurf der Unterdrückung von Urkunden zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen gemäss Art. 254 Abs. 2 StGB (Anklageziffer 1) und betreffend den Vorwurf des geringfügigen Diebstahls zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen gemäss Art. 139 Ziff. 1 und 4 StGB i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB (Anklageziffer 7) wird zufolge Rückzugs der Strafanträge eingestellt. 2. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch freigesprochen.