zudem hat die Vorinstanz das Verfahren betreffend den Vorwurf der Unterdrückung von Urkunden zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen (Anklageziffer 1) sowie den Vorwurf des geringfügigen Diebstahls zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen (Anklageziffer 7) rechtskräftig eingestellt. Nachdem der ergangene Freispruch nur geringen zusätzlichen Ermittlungsaufwand verursacht hatte, die Einstellungen jedoch Vorwürfe betreffen, die in keinerlei Zusammenhang zu den vorliegenden Schuldsprüchen stehen, sind dem Beschuldigten die vorinstanzlichen Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 2'105.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 850.00 und Untersuchungskosten von