Der vorinstanzliche Schuldspruch wegen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch (Anklageziffer 3) entfällt; zudem hat die Vorinstanz das Verfahren betreffend den Vorwurf der Unterdrückung von Urkunden zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen (Anklageziffer 1) sowie den Vorwurf des geringfügigen Diebstahls zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen (Anklageziffer 7) rechtskräftig eingestellt.