3.6.3. Der Beschuldigte wurde bereits mehrfach im einschlägigen Deliktsbereich verurteilt, u.a. wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Hinderungen einer Amtshandlung (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Zudem wurde ihm sowohl der Lernfahr- als auch der Führerausweis mehrfach entzogen und eine verkehrspsychologische Begutachtung angeordnet (UA act. 11 ff.), wobei ein solches Gutachten mangels Kooperation bis dato nicht erstellt und somit auch der Führerausweis nicht wieder erteilt werden konnte (UA act. 113 ff.).