Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte an, ein wöchentliches Nettoeinkommen von etwa Fr. 1'000.00 bis Fr. 1'200.00 zu erzielen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12). Dies stimmt ungefähr mit den von ihm abgegebenen Unterlagen überein, wonach er durchschnittlich 35 Stunden pro Woche zum Stundenlohn von brutto Fr. 44.00 arbeite (Beilage 1 zur Berufungsverhandlung). Gestützt auf diese Angaben ist von einem massgeblichen monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'800.00 auszugehen. Nach einem Pauschalabzug von 20% für die Krankenkasse, Steuern und notwendige Berufsauslagen ist die Tagessatzhöhe auf Fr. 120.00 festzusetzen.