Es kann dazu auf die obigen Erwägungen zum Fahren ohne Berechtigung vom 2. August 2023 verwiesen werden. Insgesamt ist von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu 30 Tagessätzen Geldstrafe mittelschweren Verschulden auszugehen, für welches eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen angemessen erscheint. Aufgrund der negativen Täterkomponente (siehe dazu oben) ist diese Einsatzstrafe um 5 Tagessätze auf insgesamt 20 Tagessätze zu erhöhen. 3.5.2. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils (Art. 34 Abs. 2 StGB; BGE 142 IV 315).