Der Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung schützt das Funktionieren staatlicher Organe (MIGNOLI, in: Annotierter Kommentar StGB, Bern 2020, N. 1 zu Art. 286 StGB i.V.m. N. 1 zu Art. 285 StGB). Nachdem der Beschuldigte am 2. August 2023 durch die Polizei auf dem Töffli entdeckt worden war, flüchtete er vor einer polizeilichen Kontrolle. Zuerst fuhr er auf dem Töffli davon, anschliessend versteckte er dieses und flüchtete zu Fuss weiter (UA act. 241 ff.). Da der Tatbestand der Hinderung einer Amtshand- - 13 -