Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass der Vorfall zwar in einem örtlich und zeitlich engen Zusammenhang zum Fahren ohne Berechtigung vom 2. August 2023 steht, jedoch unterschiedliche Rechtsgüter gefährdet bzw. verletzt worden sind. Angemessen erscheint eine Erhöhung der bisher ermittelten Freiheitsstrafe von 5 ½ Monaten um 1 ½ Monate auf 7 Monate. 3.4.5. In Bezug auf die Täterkomponente ergibt sich Folgendes: