91 SVG erfüllt wäre (BGE 146 IV 88 E. 1.4.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_1346/2023 vom 28. Oktober 2024 E. 4.3.1). Der Beschuldigte ist anlässlich der Fahrt mit seinem Töffli vom 2. August 2023 (siehe dazu oben) zuerst der Polizei davongefahren und anschlies- - 11 - send zu Fuss davongerannt, bevor er von der Polizei angehalten werden konnte (UA act. 241). Da bei der Polizeikontrolle eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe an (UA act. 243), welcher er sich in der Folge trotz Hinweis auf die Straffolgen bewusst widersetzt hat (UA act. 241).