Insgesamt ist hinsichtlich des Fahrens ohne Berechtigung vom 2. August 2023 mit einem Töffli von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe leichten Verschulden auszugehen, für welches eine Einzelstrafe von 1 Monat Freiheitsstrafe angemessen erscheint. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass es sich zwar wiederum um eine Fahrt ohne Berechtigung gehandelt hat, im Übrigen aber kein enger Zusammenhang zur Fahrt ohne Berechtigung vom 22. August 2022, für welche die Einsatzstrafe festgesetzt worden ist, besteht. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Einsatzstrafe um ½ Monat auf eine Freiheitsstrafe von insgesamt 5 ½ Monaten.