Mit dem Führerausweisentzug vom 12. November 2021 wurde ihm die Fahreignung jedoch auch für das Lenken eines Töfflis abgesprochen. Mit Blick auf das geschützte Rechtsgut der Verkehrssicherheit bzw. Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer erscheint die beim Fahren ohne Berechtigung mit einem Töffli ausgehende - 10 - abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu einer unberechtigten Fahrt mit einem Auto jedoch als vergleichsweise gering, auch wenn es sich um eine durchaus erhebliche zurückgelegte Strecke handelt.