Obwohl dem Beschuldigten mit Verfügung vom 12. November 2021 vorsorglich der Führerausweis entzogen worden war (UA act. 141), hat er seinen Suzuki Ignis am 29. August 2022 um 16:45 Uhr auf der Aarauerstrasse in Lenzburg Richtung Zentrum gelenkt (UA act. 110). Aufgrund der Uhrzeit herrschte auf dieser Strecke beginnender Feierabendverkehr (vgl. UA act. 110), weshalb sehr wohl mit anderen Verkehrsteilnehmern sowie Fussgängern zu rechnen war. Entsprechend hoch war die mit der Fahrt einhergehende erhöhte abstrakte Gefährdung der Verkehrssicherheit bzw. der anderen Verkehrsteilnehmer. Aus dem Umstand, dass es zu keiner -9-