Die Wiedererteilung des Führerausweises wurde von einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten abhängig gemacht. Das Gesetz fingiert, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der nicht im Besitz einer Fahrberechtigung ist, sein Fahrzeug nicht genügend beherrscht und deswegen andere Verkehrsteilnehmer (abstrakt) gefährdet (BUSSMANN, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 4 zu Art. 95 SVG mit Hinweisen). Das gilt in erhöhtem Masse für den vorliegend erfolgten Sicherungsentzug.