Zwar konnte dem Beschuldigten dieser Strafbefehl vom 2. August 2022 nicht vor Begehung des Fahrens ohne Berechtigung vom 29. August 2022 zugestellt werden, da er die Annahme mehrfach verweigerte. Er wurde diesbezüglich jedoch bereits am 22. Juni 2022 im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens durch die Polizei befragt. Anlässlich dieser Einvernahme wurde ihm bekanntgegeben, dass ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet werde, was der -7-