Es fällt zwar auf, dass die Aussagen von B._____ anlässlich der Berufungsverhandlung stark von den handschriftlich protokollierten Aussagen ihrer polizeilichen Einvernahme vom 29. August 2022 abweichen. Damals soll sie ausgesagt haben, dass sie nach dem letzten Strafverfahren des Beschuldigten wegen Fahrens ohne Berechtigung alle drei Fahrzeugschlüssel an sich genommen und in ihrer Kommode unter ihren Kleidern versteckt habe. Als sie sich schliesslich ein eigenes Fahrzeug gekauft habe, habe sie nur noch zwei der drei Schlüssel in ihrem Versteck aufgefunden (UA act. 111, 118).