Er habe ihr das Fahrzeug für den Arbeitsweg zur Verfügung gestellt, weshalb sie es auch mehrheitlich benutzt und die Versicherungsprämien bezahlt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17; GA act. 75). Es sei jedoch selbstverständlich gewesen, dass er es ebenfalls habe benützen können, wenn er es gebraucht habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17). So habe er auch immer einen der drei Autoschlüssel besessen, währendem der zweite bei B._____ und der dritte Ersatzschlüssel für beide zugänglich in der gemeinsamen Wohnung gewesen sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17). Diese Aussagen bestätige B.___