2.3.2. Entgegen der Vorinstanz lässt sich gestützt auf die Akten sowie die Aussagen der im Berufungsverfahren als Zeugin einvernommenen B._____ weder erstellen, dass B._____ im damaligen Zeitpunkt den alleinigen oder übergeordneten Gewahrsam über den Suzuki Ignis gehabt hat, noch dass die Benutzung des Fahrzeugs gegen ihren Willen geschehen ist.