2. 2.1. In der Anklage wurde dem Beschuldigten u.a. vorgeworfen, er habe seiner damaligen Freundin, B._____, die im damaligen Zeitpunkt als Halterin des Personenwagens Suzuki Ignis mit dem Kennzeichen «AG [...]» eingetragen war, zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem 29. August 2022 um 16:45 Uhr die Schlüssel des vorgenannten Fahrzeugs entwendet. Er habe wissentlich und willentlich einen von drei Autoschlüsseln an sich genommen, die B._____ an ihrem damaligen Wohnort in G._____ unter ihren Kleidern in der Kommode versteckt hätte. In der Folge sei er am 29. August 2022 mit dem Suzuki Ignis in Lenzburg herumgefahren.