In Bezug auf die übrigen Anklagepunkte verfügte er die Einstellung des Verfahrens. Er verurteilte den Beschuldigten als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach vom 24. November 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 60.00, d.h. Fr. 600.00, sowie zu einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe. Zudem entschied er über die Zivilklagen und regelte die Kosten und Entschädigungen.