_ gefährdet. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und wollte sich seiner Verantwortung entziehen, wobei es ihm ohne Weiteres zumutbar gewesen wäre, den Pflichten nach einem Unfall nachzukommen. Mit Blick auf die Schwere der Rechtsgutverletzung ist das Tatverschulden gleichwohl noch als leicht einzustufen.