Die vorinstanzliche Verurteilung des Beschuldigten wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln begangen durch Nichtbeachten des Lichtsignals, Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung und Unterlassen der Richtungsänderungsanzeige ist somit zu bestätigen. -8- 3. 3.1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 200.00 (Probezeit 3 Jahre), einer Verbindungsbusse von Fr. 4'800.00 und einer Übertretungsbusse von Fr. 700.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 28 Tage).