Der Beschuldigte verharrte trotz Grünphase einen kurzen Moment an der Lichtsignalanlage, bog dann entgegen der Pfeilrichtung "geradeaus" nach links ab. Die ihm entgegenkommenden Fahrzeuge, die in diesem Moment ebenfalls "grün" (Vortritt) hatten, mussten in der Folge, um eine Kollision zu verhindern, abbremsen, als der Beschuldigte die Kreuzung überquerte. Danach wendete der Beschuldigte sein Fahrzeug und setzte seine Fahrt auf der Aarauerstrasse wieder in jene Richtung fort, aus welcher er vorgängig gekommen war. 2.2. 2.2.1. Gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.