Fr. 5'500.00, ersatzweise 28 Tage Freiheitsstrafe. 2.2. Mit Urteil SST.2023.232 vom 18. März 2024 sprach das Obergericht den Beschuldigten unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates von Schuld und Strafe frei. 2.3. Das Bundesgericht hiess die von der Staatsanwaltschaft gegen das obergerichtliche Urteil erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_346/2024 vom 8. November 2024 gut, hob das angefochtene obergerichtliche Urteil auf und wies die Sache zu neuem Entscheid an das Obergericht zurück.