Beschuldigte hinsichtlich des Tatbestands der sexuellen Handlung mit einem Kind selbst keine sexuellen Handlungen vorgenommen hat. Er hat zwar B._____ dazu verleitet, sich selbst zu befriedigen (und dies auf Video aufzunehmen). Dies hat sie aber – wie bei anderer Gelegenheit ohne Involvierung des Beschuldigten bereits zuvor – ohne Zwang freiwillig getan.