2.4.4. In Bezug auf die Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der ledige und kinderlose Beschuldigte hat keine Vorstrafen, was neutral zu gewichten ist. Seine Strafempfindlichkeit erscheint durchschnittlich, zumal er vorliegend nur zu einer bedingten Strafe verurteilt wird (siehe sogleich unten). Der Beschuldigte zeigte sich während des Verfahrens kooperativ und in Bezug auf die Vorwürfe, hinsichtlich welcher Schuldsprüche ergangen sind, auch geständig, wenn auch das Obergericht den Eindruck gewonnen hat, dass sich der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahme auffallend oft nicht mehr hat erinnern können.