Der Beschuldigte hat von B._____ insgesamt fünf Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt zugeschickt bekommen, welche er anschaute und, zum späteren erneuten Konsum, abspeicherte. Diese fünf Videodateien wurden innerhalb weniger Minuten von B._____ an den Beschuldigten geschickt. Das Anschauen und Abspeichern dieser Dateien durch den Beschuldigten basierte auf einem einzigen Tatentschluss und stellt eine einzige Tathandlung dar, weshalb von einer tatsächlichen -8-