Auch ihr Alter und das Alter des Beschuldigten lässt die Tatschwere noch als leicht erscheinen (siehe dazu oben). Hinsichtlich der Art und Weise des Vorgehens und des hohen Masses an Entscheidungsfreiheit, über das der Beschuldigte verfügt hat, kann auf das oben Ausgeführte verwiesen werden. -7-