Der Beschuldigte hat B._____ im Chat aufgefordert, ein Video zu machen, in welchem sie mit ihren Brüsten «spielt» (act. 83). Diesem Wunsch ist B._____ nicht nachgekommen, es ist demnach nur bei einem Versuch geblieben. Im Hinblick auf den Schutzgehalt des Tatbestands, erscheint die Verleitung zur Vornahme von Berührungen an den eigenen Brüsten mit einer vergleichsweise geringen Gefährdung der sexuellen und seelischen Entwicklung von B._____ verbunden zu sein. Auch ihr Alter und das Alter des Beschuldigten lässt die Tatschwere noch als leicht erscheinen (siehe dazu oben).