Bei einer Gesamtwürdigung sind jedoch keine Gründe dafür ersichtlich, weshalb eine Geldstrafe unzweckmässig oder unter dem Gesichtswinkel der Prävention ungenügend sein könnte. Wie zu zeigen sein wird, kann auch aufgrund der Schwere des jeweiligen Verschuldens für die einzelnen Straftaten eine Geldstrafe ausgesprochen werden (siehe sogleich unten). -5- 2.4. 2.4.1. Die Einsatzstrafe ist – qua Strafrahmen – für das Verleiten eines Kindes unter 16 Jahren zu einer sexuellen Handlung gemäss Art. 187 Ziff. 1 Abs. 2 StGB [in der im Tatzeitpunkt und bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] festzusetzen. Diesbezüglich ergibt sich Folgendes: