3.2. Der Beschuldigte beantragte mit Anschlussberufung vom 5. Dezember 2024, er sei statt mit einer Freiheitsstrafe mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 110.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer reduzierten Busse von Fr. 660.00 zu bestrafen. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 27. Oktober 2025 statt. Anlässlich der Berufungsverhandlung beantragte der Beschuldigte eine reduzierte Tagessatzhöhe von Fr. 80.00 und eine Verbindungsbusse von Fr. 480.00 -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: