2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 17. September 2024 wegen teilweise versuchten Verleitens eines Kindes unter 16 Jahren zur Vornahme einer sexuellen Handlung sowie mehrfachen Konsums sowie mehrfachen Herstellens von Pornografie schuldig und von den übrigen Vorwürfen frei. Er verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 2'000.00. Von der Anordnung eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots wurde abgesehen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. November 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Anordnung eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots.