1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 26. Juni 2024 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher, teilweise versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfachen Inverkehrbringens von Pornografie, mehrfacher, teilweise versuchter Anstiftung zur Herstellung sowie Inverkehrbringens von Pornografie, mehrfachen Konsums sowie mehrfachen Herstellens von Pornografie sowie Zugänglichmachens pornografischer Ton- und Bildaufnahmen an eine Person unter 16 Jahren. Sie beantragte die Bestrafung des Beschuldigten mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 120.00 sowie einer (Verbindungs-) Busse von Fr. 5'400.00.