3.4.2. Der Beschuldigte ist – wie erwähnt – einschlägig vorbestraft und wurde am 16. März 2022 von der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau zu einem Freiheitsentzug von 5 Tagen verurteilt. Er hat sich – neben der Sachbeschädigung – des Diebstahls und des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, welche (in Verbindung begangen) Katalogtaten der Landesverweisung darstellen. Ein öffentliches Interesse an der Vermeidung derartiger Taten ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist jedoch hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren beurteilten Taten noch von einem leichten Verschulden auszugehen, weshalb der Beschuldigte insgesamt zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt wird.