Der Beschuldigte lebt damit seit rund 18 Jahren in der Schweiz und hat die prägenden Kinder- und Jugendjahre hier verbracht. Er spricht – wie nach der vollständig in der Schweiz absolvierten Schulzeit und seiner Unterbringung in Heimen bzw. einer Pflegefamilie ab dem 13. Altersjahr auch zu erwarten – fliessend Schweizerdeutsch und ist somit sprachlich sehr gut integriert.