3.4. 3.4.1. Der heute 21-jährige Beschuldigte ist ledig und kinderlos. Er ist in Sri Lanka geboren und am 18. Dezember 2006 im Alter von 3 Jahren mit seiner Mutter in die Schweiz eingereist. Der Beschuldigte verfügt seit dem 27. August 2013 über eine Aufenthaltsbewilligung B. Mit Verfügung vom 11. Mai 2017 wurde seiner Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und der Beschuldigte wurde zunächst in Heimen, in einer Pflegefamilie und schliesslich in der geschlossenen Abteilung des Jugendheims F._____ - 16 -