3.3. Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger von Sri Lanka. Er hat mit dem Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB) und dem Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) Taten begangen, die gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge haben. Er ist damit grundsätzlich aus der Schweiz zu verweisen.