3.1.2. Der Beschuldigte macht geltend, dass er seit dem 18. Dezember 2006 seinen Wohnsitz in der Schweiz habe und seither nie mehr in Sri Lanka gewesen sei. Sein Bezug zu Sri Lanka sei damit äusserst lose. Er sei seit kurzem mit einer Schweizerin verlobt und werde Vater. Insgesamt liege ein persönlicher Härtefall vor. Der Beschuldigte absolviere eine Lehre im Gesundheitsbereich und werde in absehbarer Zeit seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.