Freundin verlobt zu sein. Die Adresse seiner Verlobten war ihm indessen ebenfalls unbekannt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7). Gemäss Angaben des Beschuldigten besteht kein regelmässiger Kontakt zu seinem Beistand D._____ (MIKA-Akten act. 125 ff.). Dieser sei über die neusten Entwicklungen hinsichtlich des gekündigten Lehrverhältnisses nicht informiert. Unter diesen Umständen kann auf die beantragte Befragung des Vertretungsbeistands verzichtet werden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14).