Gemäss seinen Aussagen an der Berufungsverhandlung wurde ihm jedoch bereits wieder gekündigt, da er drei Mal verschlafen habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 f.). Er gibt zwar an, bereits eine neue Lehrstelle in Aussicht zu haben, vermochte jedoch keine entsprechenden Unterlagen beizubringen und konnte sich auch nicht an den Namen des zukünftigen Arbeitgebers bzw. einer Ansprechperson erinnern (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 f., 15). Der Beschuldigte gibt zwar an, sich ein neues soziales Umfeld geschaffen zu haben und seit zwei Tagen mit seiner (gemäss seinen Aussagen in der zweiten Woche schwangeren) Freundin verlobt zu sein.