folgte der Übertritt ins Betreute Wohnen der Stiftung H._____ in T._____. Bereits am 19. Dezember 2024 wurde das Betreute Wohnen zufolge mehrerer Konsumereignisse und fehlender Therapiemotivation des Beschuldigten jedoch wieder beendet (Verlaufsbericht/Indikationsschreiben für das Betreute Wohnen T._____ der E._____ vom 28. August 2024 S. 1, Beilage 1 zur Berufungserklärung; Arbeitsvertrag, Beilage 3 zur Berufungserklärung; E-Mail des Beistands D._____ an das Amt für Migration und Integration vom 26. Januar 2024, MIKA-Akten act. 188; Austrittsbericht H._____ vom 24. März 2025 [Beilage zur Eingabe vom 2. September 2025]).