Wie mit Berufung dargelegt, unternahm der Beschuldigte seit Anfang 2024 zwar einige Anstrengungen, um bisherige Verhaltensmuster zu durchbrechen. So trat er gemäss den Akten Anfang 2024 eine stationäre Therapie bei den G._____ an und wechselte am 30. April 2024 in die E._____, wo er eine stationäre Langzeitentwöhnungstherapie absolvierte und neben diversen Therapien mit einem 50 %-Pensum an einem internen Arbeitsprogramm teilnahm.