Der Beschuldigte ist wie erwähnt einschlägig vorbestraft und wurde im Zusammenhang mit (kurz vor seinem 18. Geburtstag begangenen) Taten vom 6. Juni 2021 und 23. Juni 2021 von der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau am 16. März 2022 wegen Raubs und Diebstahls zu 5 Tagen Freiheitsentzug, bedingt vollziehbar, verurteilt (aktueller Strafregisterauszug vom 19. Mai 2025). Die vorinstanzlichen Ausführungen hinsichtlich der Schwierigkeiten des Beschuldigten in der Vergangenheit, sich an Regeln zu halten, sind zutreffend (vgl. vorinstanzliches Urteil E.III.4.2).