Die Geldstrafe ist im Bereich leichter Kriminalität die Regelsanktion bzw. die Hauptsanktion für die "petite et moyenne criminalité". Wenn sowohl eine Geldstrafe wie eine Freiheitsstrafe in Betracht kommen und beide Strafarten in äquivalenter Weise das Verschulden sanktionieren, ist generell dem Verhältnismässigkeitsprinzip folgend der Geldstrafe die Priorität einzuräumen. Freiheitsstrafen sollen in diesem Bereich nur verhängt werden, wenn dem Staat keine anderen Mittel offenstehen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten;