Nachdem dem Beschuldigten das schriftlich begründete Urteil am 31. Oktober 2024 zugestellt worden war, erklärte er mit Eingabe vom 14. November 2024 die Berufung und beantragte die Anpassung des vorinstanzlichen Urteils hinsichtlich der Art der Sanktion, der Strafzumessung sowie der angeordneten Landesverweisung. Er beantragte die Verurteilung des Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, unter Einrechnung von 1 Tag Freiheitsentzug, sowie den Verzicht auf die Anordnung einer Landesverweisung.