Der Beschuldigte begab sich am 23. Mai 2023, ca. 1:45 Uhr nachts, zusammen mit seinem Bekannten C._____ zum Gemeindehaus in Q._____, R-Strasse. Sie taten dies in der Absicht, dort Bargeld aus der Sozialhilfe-Kasse zwecks Bestreitung ihres laufenden Lebensunterhaltes zu entnehmen. Da dieses Geld nicht dem Beschuldigten und C._____ gehörte, sondern vielmehr der Gemeinde Q.