Diese Entschädigung wird im Umfang von Fr. 25'450.15 vom Beschuldigten sofort zurückgefordert. Im Umfang von Fr. 1'184.70 wird die Entschädigung definitiv vom Staat getragen. - 31 - 8.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A._____ für seine notwendigen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von Fr. 9'965.25 zu bezahlen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)