Werden diese Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils abgeholt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 5.3. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Privatkläger A._____ herausgegeben: - Unterhose, Socken, Hose, T-Shirt und Kapuzenpullover von A._____ (Asservat 21) - 30 - Werden diese Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils abgeholt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.