5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten nach vorgängiger Bezahlung der Kosten für die Löschung der inkriminierten Daten bzw. irreversibler Rücksetzung des iPhones herausgegeben: - Mobiltelefon Apple iPhone 11 Pro, inklusive Schutzhülle (Asservat 1) - Harddisk 3.5 Western Digital 640 GB (Asservat 16) Werden diese Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils herausverlangt oder die anfallenden Kosten nicht bezahlt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 5.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten herausgegeben: